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28. Juni 2023

NEUE MAUTREGELUNGEN FÜR LKW

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Fokus auf Klimaschutz und Investitionen in die Infrastruktur
Die Bundesregierung hat heute einen Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen, der vom Bundesminister für Digitales und Verkehr, Dr. Volker Wissing, vorgelegt wurde. Die Änderungen zielen darauf ab, die Lkw-Maut stärker an den CO₂-Emissionen auszurichten und damit Anreize für die Nutzung klimafreundlicher Fahrzeuge zu setzen. Auch Auswirkungen auf die Baubranche sind zu erwarten.

Erweiterung der Mautpflichtgrenze und Investitionen in die Schiene

Zudem soll die Mautpflichtgrenze ab Mitte nächsten Jahres auf Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse ausgeweitet werden. Die zusätzlichen Mauteinnahmen sollen größtenteils in die Schiene investiert werden, um den Straßenverkehr zu entlasten und die Klimaschutzziele zu erreichen.

CO₂-Aufschlag und Befreiung für emissionsfreie Lkw

Ab dem 1. Dezember 2023 wird ein CO₂-Aufschlag in Höhe von 200 EUR pro Tonne CO₂ eingeführt. Emissionsfreie Lkw sind bis Ende 2025 von der Maut befreit, danach wird lediglich ein Viertel des regulären Mautteilsatzes für Infrastrukturkosten erhoben, zuzüglich der Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.

Senkung der Mautpflichtgrenze und Ausnahmen

Die Mautpflichtgrenze soll ab dem 1. Juli 2024 abgesenkt werden, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen erfasst werden, mit Ausnahme von Handwerksbetrieben.

Grundlage und Fahrzeugdifferenzierung

Die neuen Regelungen basieren auf der europäischen Rechtsgrundlage, der sogenannten “Eurovignetten-Richtlinie”, die eine CO₂-Differenzierung der Straßenbenutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge vorsieht. Der CO₂-Aufschlag wird als neuer Mautteilsatz für die externen Kosten der CO₂-Emissionen eingeführt und richtet sich nach den Fahrzeugeigenschaften wie CO₂-Emissionsklasse, Gewicht und Anzahl der Achsen.

Investitionen und Förderungen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr stellt bis 2026 insgesamt 2,2 Milliarden Euro für die Beschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge zur Verfügung. Zusätzlich werden bis 2026 über zehn Milliarden Euro für den Aufbau oder die Erweiterung einer Tank- und Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw bereitgestellt.

Reaktionen aus der Branche

Die neuen Mautregelungen für Lkw haben bereits Reaktionen aus der Branche hervorgerufen. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) warnt vor einer massiven Mehrbelastung für Transportunternehmen und fordert eine planbare Mautreform. Der internationale Kraftstoffverbraucherverband (IKV) hingegen begrüßt die neuen Regelungen als wichtigen Schritt hin zu mehr Klimaschutz im Güterverkehrssektor.

Bedenken des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL)

Der BGL äußerte Bedenken über die Auswirkungen der neuen Mautregelungen auf die Transportunternehmen. Sie befürchten eine massive Mehrbelastung, die sich negativ auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirken könnte. Der BGL fordert eine Mautreform, die für die Unternehmen besser planbar ist und ihnen ausreichend Zeit gibt, sich auf die neuen Regelungen einzustellen. Sie betonen die Notwendigkeit einer ausgewogenen und fairen Verteilung der Kosten im Transportsektor.

Begrüßung durch den Internationalen Kraftstoffverbraucherverband (IKV)

Demgegenüber begrüßt der IKV die neuen Mautregelungen als wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz. Sie sehen die CO₂-Differenzierung der Maut als wirksames Instrument, um Anreize für die Nutzung klimafreundlicher Fahrzeuge zu setzen und den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren. Der IKV lobt auch die Investitionen in die Schieneninfrastruktur, da dies zur Verlagerung des Güterverkehrs von der Straße auf die Schiene beitragen kann.

Das Wichtigste in Stichpunkten

  • Die Bundesregierung hat einen Entwurf für das Dritte Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen.
  • Ziel ist es, die Lkw-Maut stärker an den CO₂-Emissionen auszurichten und klimafreundliche Fahrzeuge zu fördern.
  • Die Mautpflichtgrenze wird ab Mitte nächsten Jahres auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ausgeweitet.
  • Zusätzliche Mauteinnahmen sollen größtenteils in die Schieneninfrastruktur investiert werden.
  • Ab Dezember 2023 wird ein CO₂-Aufschlag von 200 EUR pro Tonne CO₂ eingeführt.
  • Emissionsfreie Lkw sind bis Ende 2025 von der Maut befreit.
  • Ab Juli 2024 sollen grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge über 3,5 Tonnen mautpflichtig sein, außer Handwerksbetriebe.
  • Die neuen Regelungen basieren auf der Eurovignetten-Richtlinie und berücksichtigen CO₂-Emissionsklasse, Gewicht und Anzahl der Achsen.
  • Es werden 2,2 Milliarden Euro für klimafreundliche Nutzfahrzeuge und über zehn Milliarden Euro für Tank- und Ladeinfrastruktur bereitgestellt.
  • Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) warnt vor einer Mehrbelastung und fordert eine planbare Mautreform.
  • Der Internationale Kraftstoffverbraucherverband (IKV) begrüßt die Regelungen als wichtigen Schritt zum Klimaschutz und unterstützt die Investitionen in die Schieneninfrastruktur.

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